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Kostenlose Rechtsberatung:
Die Rechtsberatung durch Dr. Gernot Gasser findet alle zwei Monate statt,
jeweils freitags von 14:30 bis 16:30 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde (keine Anmeldung erforderlich).
Die Termine 2012: 2. März, 4. Mai, 6. Juli, 7. September, 2. November


Winterdienst –

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Abstellen von Fahrzeugen - Oberflächenwasser

Um einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes (Schneeräumung und Streudienst) zu gewährleisten, ersuchen wir die Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder auf der Fahrbahn abzustellen.
Wir erlauben uns auch nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass das Ableiten von Niederschlags- u. Oberflächenwasser auf Straßen und Gehsteige nicht zulässig ist. Insbesondere in der kalten Jahreszeit entsteht dadurch die Gefahr der Vereisung von Verkehrsflächen. Auf eine mögliche Haftung des Grundstückseigentümers bei Unfällen in diesem Zusammenhang wird hingewiesen.



Schneeablagerungen auf

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öffentlichen und privaten Grundstücken

Große Schneemassen sind im bisherigen Winter noch ausgeblieben. Trotzdem war es auch heuer wieder zu beobachten, dass Hausbesitzer Schnee auf die öffentliche Straße abschieben. Das Abschieben von Schnee von privaten Grundstücken auf Straßen ist verboten. Dies gilt auch, wenn die Räumfahrzeuge noch nicht durchgefahren sind. Der Grundstückseigentümer kann für eventuellen Unfälle bzw. Schäde haftbar gemacht werden. Ist die Lagerung des Schnees auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, ist die Ablieferung auf private Rechnung zu veranlassen.

Auch möchten wird darauf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer die Ablagerung des auf dem Weg entlang ihrer Grundstücke anfallenden Schnees auf ihren Grundstücken zu dulden haben. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Hauszufahrten freizumachen bzw. freizuhalten oder Schnee zu verräumen. Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung!



Häckslerdienst

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Im Frühjahr 2012 wird wie auch in den vergangenen Jahren wieder ein zentraler Häckslerdienst für die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Baum– und Staudenschnitte durchgeführt. Die Anlieferung von Ästen (bis zu einem max. Durchmesser von 20 cm) und Staudenschnitt zum Sammelplatz beim Schwimmbadparkplatz (unterhalb Skaterplatz) ist ab sofort wieder möglich. Wir möchten nochmals daran appellieren, keine Abfälle abzulagern – auch keine Steine und Erde!

Es wird auch wieder eine eigene Box zur Entsorgung von Balkonblumen eingerichtet. Die Balkonblumen können mitsamt Erde (ohne Blumentöpfe!) an der eigens gekennzeichneten Stelle entsorgt werden.



Gassisackerl

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Die Verschmutzung der Felder und Spazierwege durch Hundekot ist  immer noch ein schwerwiegendes Problem. Denn die Haufen sind nicht nur Ekel erregend, sondern auch gefährlich für Rinder, Pferde und Schafe. Über den Hundekot wird der Erreger „Neospora caninum“, der die Krankheit Neosporose verursacht, übertragen – ein Verursacher von Totgeburten  bzw. Verwerfungsfällen bei Rindern. Der Hund nimmt die Parasiten über das Futter auf. Die ausgeschiedenen Erreger sind sehr widerstandsfähig und können über mehrere Monate hinweg überleben und infektiös bleiben. Kühe und andere Nutztiere nehmen diese Erreger durch Gras, Heu oder über das Trinkwasser auf und bleiben ihr Leben lang infiziert. Der Erreger wird bei einer Trächtigkeit von der Kuh an das Kalb übertragen, was Tot- und Frühgeburten verursacht.

Es gibt bis dato keine Impfung oder Entwurmung gegen Neosporose Hunde sollten auf öffentlichen Spazierwegen angeleint geführt werden und keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben. Hinterlässt der Hund trotzdem einmal einen Haufen auf einer Wiese oder im Feld, ist der Hundebesitzer verpflichtet, den Kot mit einem entsprechenden Plastikbeutel sofort zu entfernen.

Solche „Gassi-Sackerl“ sind im Gemeindeamt Virgen und im Tourismusbüro gratis erhältlich. Es ist darauf zu achten, dass die vollen Säckchen auch wieder ordnungsgemäß zu entsorgen sind und nicht irgendwo am Straßenrand oder in Bächen landen! Die „Dog-Stationen“  in Virgen sind Sammelstellen für die vollen Kotbeutel. Dort können auch wieder leere Säckchen entnommen werden.




Gemeindeamt Virgen
A-9972 Virgen
Virgental Straße 81
Telefon 04874 5202
Fax 04874 5202-17

E-Mail: Gemeinde Virgen

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