Beihilfen
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Familienbeihilfe Antrag an das Finanzamt (Zuerkennung/Änderung/Wegfall) >> Familienbeihilfe (pdf) |
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Die Schulstarthilfe des Landes Tirol soll den Familien den Schulstart ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 - 15 Jahren erleichtern. Der Zuschuss beträgt EUR 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt. Es gelten bestimmte Familieneinkommensgrenzen. Auch im Schuljahr 2010/2011 kann die Schulstarthilfe für Familien des Landes Tirol beantragt werden. Dies betrifft Eltern von schulpflichtigen Kindern von 6 bis 15 Jahren. Die Anträge werden direkt an alle Antragsteller versandt, deren Ansuchen im Vorjahr positiv erledigt wurden. Falls sich hier die Angaben nicht geändert haben, können die ausgefüllten Anträge auch direkt und ohne Gemeindebestätigung an das Familienreferat des Landes zurückgesendet werden. In jedem Fall sind aber die Nachweise über die aktuelle Einkommenssituation beizulegen, weil der Anspruch auf diese Familienförderung von der Höhe des aktuellen Familieneinkommens abhängt. Für Erstantragsteller liegen die Anträge im Gemeindeamt auf. Diese können dann wieder dort abgegeben werden und erfordern die Bestätigung der Gemeinde. Die 1. Volksschulklassen erhalten die Formulare Anfang September. |
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Schulfahrtbeihilfe |
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Fahrtkostenbeihilfe der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol kann von Arbeitnehmern mit Hauptwohnsitz in Tirol beantragt werden, wenn sie als Tages- oder Wochenpendler unter besonders erschwerten Bedingungen den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen müsssen ... (siehe >> Richtlinien) >> Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe (pdf) |
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| Antragsformulare für die Lehrlingsförderungen und Fahrtenbeihilfe sind im Gemeindeamt erhältlich, jene für die Schul- bzw. Heimbeihilfen des Bundes und der Landesgedächtnisstiftung erhalten die Schüler in den Schulen. |
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Gemeindeamt Virgen
A-9972 Virgen
Virgental Straße 81
Telefon 04874 5202
Fax 04874 5202-17
E-Mail: Gemeinde Virgen