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Förderungen

Wohnbauförderungen - Baukostenzuschüsse

Mit Wirksamkeit ab 1.7.2009 gewährt die Gemeinde Virgen bedürftigen Bauwerbern über deren jeweiligen Antrag für Bauvorhaben im Gemeindegebiet Zuschüsse zu den Erschließungskosten gem. § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes in Form eines Wohnbauförderungsbeitrages für Wohnbauten und eines Baukostenzuschusses für sonstige Bauten wie in der nebenstehenden Tabelle dargestellt (klicken Sie auf die Abbildung).

Der Antrag auf Wohnbauförderung bzw. Baukostenzuschuss kann frühestens mit Vollendung des Bauvorhabens (Bauvollendungsmeldung, Benützungsbewilligung) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder Bauberechtigte, an den die Erschließungsbeitragsvorschreibung ergangen ist, bzw. dessen Rechtsnachfolger (Eigentum bzw. Baurecht).

Tritt mehr als 1 Antragsteller auf bzw. kommen mehr als 1 Antragsteller in Frage (z.B. nachträgliche Bauplatz- Teilung, Wohnungseigentum etc.), so ist zuvor das Einvernehmen über die Zuteilung des Baukostenzuschusses zwischen den potentiellen Antragstellern untereinander herzustellen.

Diese Förderrichtlinie der Gemeinde ist auf Bauvorhaben, die nach dem 1. 7. 2009 bewilligt werden, anzuwenden.

Über alle diesbezügliche Ansuchen entscheidet in jedem einzelnen Fall der Gemeinderat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer entsprechen Förderung bzw. eines entsprechenden Zuschusses. Hier können Sie die Richtlinien mit der obenstehende Tabelle als PDF-Datei herunterladen:

>> Wohnbauförderungen - Baukostenzuschüsse (pdf)

Neu seit 2011

Die Fördersätze bzw. Förderungen auf Grund der zum 31. Dez. 2009 geltenden Förderrichtlinien der Gemeinde Virgen werden für Anträge, die nach dem 31. Dez. 2010 eingebracht werden, für nachstehend angeführte Gemeindeförderungen um 50 % gekürzt:

  • Solarförderung für die Errichtung thermischer Solaranlagen;
  • Solarförderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen;
  • Biomasseförderung für den Einbau biomassebetriebener Zentralheizungsanlagen und den Anschluss an die Dorfwärme;
  • Zuschuss zur Brennmittelaktion des Landes;
  • Zuschuss für die Erstellung eines Energieausweises;
  • Förderung von Wärmepumpenanlagen zur zentralen Wohnraumbeheizung;
  • Baukostenzuschuss für die vorgeschriebene Verwaltungsabgabe für den Neu- oder Zubau von Wirtschaftsgebäuden"

Solarförderung der Gemeinde Virgen

Die Gemeinde Virgen unterstützt die Errichtung von thermischen Solaranlagen. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:

>> Antrag für Solarfoerderung (pdf) 

>> Bauanzeige für die Errichtung einer Solaranlage (doc)


Förderung von Biomasse-Heizanlagen

Die Gemeinde Virgen unterstützt die Neuerrichtung und von biomassebetriebenen Zentralheizungsanlagen (Stückholz, Pellets, Hackschnitzel, Nahwärme). Auch der Ersatz von Ölheizungen durch Biomasse wird gefördert. Hier können Sie die neuen Richtlinien und den Antrag herunterladen:

>> Antrag für Biomasse-Förderung (pdf)


Förderung von Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat am 29. August 2008 die Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen in Virgen praxisgerecht angepasst; d.h. dass die Staffelung in der Förderhöhe aufgehoben wurde und nunmehr die tatsächliche Größe gefördert wird. Weiters werden nun auch Kleinstanlagen im Sinne des Umweltschutzes unterstützt. Hier können Sie die Richtlinien und den Antrag herunterladen:

>> Antrag zur Förderung von Photovoltaikanlagen (pdf)


Förderung von Wärmepumpenanlagen
Die Wärmepumpe stellt - neben der Nutzung von Biomasse - eine immer wichtiger werdende Technik für Heizzwecke dar. Diese kann einen großen Beitrag zur Senkung der CO2- Emissionen und damit zur Entlastung der Umwelt leisten. Die Verringerung von CO2-Emissionen ist zudem das vorrangigste Ziel von Klimabündnisgemeinden. Die Gemeinde Virgen gewährt dafür eine Förderung und setzt die Förderungsrichtlinien wie folgt fest: 

Gemeindeamt Virgen
A-9972 Virgen
Virgental Straße 81
Telefon 04874 5202
Fax 04874 5202-17

E-Mail: Gemeinde Virgen