Energieförderungen der Gemeinde Virgen
Beratungsförderung für Bauherren
BürgerInnen, die sich für energiesparendes Bauen oder Sanieren sowie für den Einsatz erneuerbarer Energieträger entscheiden, stellen sowohl die Gemeinde als auch das Land und der Bund attraktive Fördermittel zur Verfügung.
Für Bauleute, die beabsichtigen, in der Gemeinde Virgen ein Wohnhaus (Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus mit max. 5 Wohneinheiten) zu errichten, gewährt die Gemeinde Virgen mit Wirksamkeit 1. März 2016 eine Beratungsförderung. Richtlinien
Förderung für energetische Sanierungen von Gebäuden in Virgen
Im Sinne der Energieinsparung soll diese Förderung einen Anreiz schaffen, konditionierte Gebäude mit einer Wärmedämmung zu versehen bzw. energetisch zu sanieren. Gerade diese Maßnahme führt zu einer wesentlichen Reduktion des Energieverbrauches in älteren Gebäuden.
Richtlinien 2018-12
Antrag zur Förderung für energetische Sanierung 2018-12
Energieausweis-Förderung
Die Gemeinde Virgen gewährt für die Erstellung von Energieausweisen für Sanierungen und Umbauten von Gebäuden durch zertifizierte Stellen ab 1. Juli 2009 den Bauwerbern eine Unterstützung in der Höhe von € 50,--.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Bauwerber mit dem Energieausweis effektive Sanierungsvarianten mitgeliefert werden bzw. hierüber auch eine entsprechende Beratung erfolgt.
Thermische Solaranlagen
Die Gemeinde Virgen unterstützt die Errichtung von thermischen Solaranlagen. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen: Richtlinien
Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat am 29. August 2008 die Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen in Virgen praxisgerecht angepasst; d.h. dass die Staffelung in der Förderhöhe aufgehoben wurde und nunmehr die tatsächliche Größe gefördert wird. Weiters werden nun auch Kleinstanlagen im Sinne des Umweltschutzes unterstützt. Hier können Sie die Richtlinien und den Antrag herunterladen: Richtlinien
Wärmepumpenanlagen zur zentralen Wohnraumheizung
Die Wärmepumpe stellt - neben der Nutzung von Biomasse - eine immer wichtiger werdende Technik für Heizzwecke dar. Diese kann einen großen Beitrag zur Senkung der CO2- Emissionen und damit zur Entlastung der Umwelt leisten. Die Verringerung von CO2-Emissionen ist zudem das vorrangigste Ziel von Klimabündnisgemeinden. Die Gemeinde Virgen gewährt dafür eine Förderung und setzt die Förderungsrichtlinien wie folgt fest: Richtlinien
Luftwärmepumpen
Seit 1. Oktober 2016 fördert die Gemeinde Virgen auch Luftwärmepumpen (System Luft-Luft und Luft-Wasser). Die Nutzung von Umgebungsluft als Wärmequelle ist besonders unkompliziert, da keine Erdarbeiten und Brunnenbohrungen erforderlich sind. Richtlinien
Biomasse-Heizanlagen
Die Gemeinde Virgen unterstützt die Neuerrichtung und von biomassebetriebenen Zentralheizungsanlagen (Stückholz, Pellets, Hackschnitzel, Nahwärme). Auch der Ersatz von Ölheizungen durch Biomasse wird gefördert. Die Ersatzförderung wurde mit 01.01.2014 auf 500 Euro angehoben. Hier können Sie die neuen Richtlinien und den Antrag herunterladen: Richtlinien
Förderung für neue Haushaltsgeräte
Für Haushaltsgeräte moderner Bauart, die anstelle eines veralteten Gerätes angeschafft und im Haushalt aufgestellt werden, gewährt die Gemeinde Virgen eine Förderung und setzt die Förderungsrichtlinien wie folgt fest:
Bundesförderungen
Informationen zu Förderungen im Rahmen von klimaaktiv, aber auch Hinweise auf ausgewählte aktuelle Förderungen im Energie- und Mobilitätsbereich.
Der Bund fördert über die Kommunalkredit umweltrelevante Maßnahmen bei Privaten und im gewerblichen Bereich. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag immer vorher gestellt wird - online oder mittels Formblatt - und die Zusicherung abgewartet werden muss.
Sonstige Förderungen
Um Österreich im Bereich Elektromobilität voranzubringen wurde das Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität geschnürt. Die beiden Ministerien BMLFUW und bmvit stellen für die Aktionspakete „E-PKW Betriebe“ und „E-PKW Private“ 24 Millionen Budget zur Verfügung.
Die HSH-Energieberater sagen Ihnen, wo und wie Sie am besten sparen können.
- Behinderten- und seniorengerechte Maßnahmen
Um ältere Personen und Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, in ihren eigenen vier Wänden zu wohnen und die Unterbringung in Wohn- bzw. Pflegeheimen zu vermeiden oder hinauszuzögern, stellt das Land Tirol im Rahmen der Wohnbau-förderung Mittel zur Verfügung: Informationsblatt
- Die TIWAG unterstützt die Errichtung von Wärmepumpenanlagen von Privaten und Betrieben.