Österreichs digitales Amt

Der Amtshelfer im Internet ist ein wertvoller Online-Wegweiser durch die Ämter in Österreich. Hier finden Sie Hilfe und Informationen zu Recht und Behörden sowie viele Formulare, Anträge etc. zum Herunterladen: 

oesterreich.gv.at

Personalausweis

Der ausgefüllte Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen im Gemeindeamt abgegeben werden. Die Unterschrift auf dem Antrag muss auf der Gemeinde geleistet werden. Der Personalausweis im Scheckkartenformat wird mit der Post zugeschickt. 

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises

Reisepass

Seit Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. Seit 30. März 2009 werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert. 

Antragstellung: Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck kann entweder bei der  Bezirkshauptmannschaft oder bei der Wohnsitzgemeinde mit entsprechender Berechtigung beantragt werden. Die Gemeinde Virgen hat die entsprechende Berechtigung hierfür.

Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Sicherheitspass

Finanzamt

Steuererklärung 

Erledigen Sie Ihren Amtsweg bequem per Mausklick von zu Hause, die Anwendung ist kostenlos und steht rund um die Uhr zur Verfügung: 

FinanzOnline

Formulare des Finanzamtes: Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen werden die Formulare für Steuererklärungen udgl. zum Download angeboten:  

Formulare - bmf.gv.at

Arbeitnehmerveranlagung

ArbeitnehmerInnen können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung| (früher: Lohnsteuerausgleich) bei ihrem Wohnsitzfinanzamt zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen. Die Arbeitnehmerveranlagung erfolgt immer im nachhinein und kann fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. Das Formular L1 - 2010 steht zum Download nicht zur Verfügung, da ab 2010 die Formulare L 1, L 1i und L 1k maschinell gelesen werden! Für einen Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung verwenden Sie FinanzOnline.

Sollte Ihnen die Benutzung von FinanzOnline nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, das amtliche Papierformular auf www.bmf.gv.at unter der Rubrik "Formulare" gratis online anzufordern.

Österreichischer Rundfunk

Befreiung von Rundfunkgebühren

Bestimmte Personengruppen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf die Befreiung von der Telefon-Grundgebühr sowie auch von der Fernseh- und Rundfunkgebühr. Informationen und das Antragsformular dazu finden Sie hier: 

Befreiung von der Rundfunkgebühr 

Weitere Informationen zum Gebühren Info System (GIS) stehen auf der Homepage: ORF-GIS