Bau-Förderungen
Beratungsförderung für Bauherren der Gemeinde Virgen
Für Bauleute, die beabsichtigen, in der Gemeinde Virgen ein Wohnhaus (Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus mit max. 5 Wohneinheiten) zu errichten, gewährt die Gemeinde Virgen eine Beratungsförderung.
Richtlinien für Beratungsförderung für Bauherren Antrag zur Beratungsförderung
Wohnbauförderungen - Baukostenzuschüsse der Gemeinde Virgen
Mit Wirksamkeit ab 1.7.2009 gewährt die Gemeinde Virgen bedürftigen Bauwerbern über deren jeweiligen Antrag für Bauvorhaben im Gemeindegebiet Zuschüsse zu den Erschließungskosten gem. § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes in Form eines Wohnbauförderungsbeitrages für Wohnbauten und eines Baukostenzuschusses für sonstige Bauten.
Der Antrag auf Wohnbauförderung bzw. Baukostenzuschuss kann frühestens mit Vollendung des Bauvorhabens (Bauvollendungsmeldung, Benützungsbewilligung) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder Bauberechtigte, an den die Erschließungsbeitragsvorschreibung ergangen ist, bzw. dessen Rechtsnachfolger (Eigentum bzw. Baurecht).
Tritt mehr als 1 Antragsteller auf bzw. kommen mehr als 1 Antragsteller in Frage (z.B. nachträgliche Bauplatz- Teilung, Wohnungseigentum etc.), so ist zuvor das Einvernehmen über die Zuteilung des Baukostenzuschusses zwischen den potentiellen Antragstellern untereinander herzustellen.
Diese Förderrichtlinie der Gemeinde ist auf Bauvorhaben, die nach dem 1. 7. 2009 bewilligt werden, anzuwenden. Über alle diesbezügliche Ansuchen entscheidet in jedem einzelnen Fall der Gemeinderat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer entsprechen Förderung bzw. eines entsprechenden Zuschusses.