Beihilfen

Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge des Landes Tirol

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.

Hier finden Sie Informationen und das Antragsformular

Antragsformulare für die Lehrlingsförderungen sind im Gemeindeamt erhältlich, jene für die Schul- bzw. Heimbeihilfen des Bundes und der Landesgedächtnisstiftung erhalten die Schüler in den Schulen.

Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes Tirol

Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.

Hier finden Sie Informationen und das Antragsformular

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Ist für Lehrlinge eine unentgeltliche Beförderung zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte nicht möglich, kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, wenn der Arbeitsweg mindestens zwei km beträgt.

Formular Beih94 (pdf)

Schulfahrtbeihilfe

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen. 

Formular Beih85 (pdf)

Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol

Das Land Tirol unterstützt mit der Schulkostenbeihilfe einkommensschwache Familien durch einen Beitrag für jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen.

Die Förderung kann von Obsorge-berechtigten Personen, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben beantragt werden. Abhängig von den Einkommensgrenzen beträgt die Förderung 150 oder 200 Euro pro Kind und Förderjahr. Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.

Anträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. Ihre Ansprechperson für Fragen, weitere Informationen sowie der Link zum Online-Formular finden Sie unter

https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/

Familienbeihilfe

Antrag an das Finanzamt (Zuerkennung/Änderung/Wegfall):

Familienbeihilfe

Bildungsbeihilfen der Arbeiterkammer Tirol

Die AK Tirol unterstützt ihre Mitglieder und vergibt Bildungsförderungen an Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für berufliche Aus- und Weiterbildung.

Bildungsbeihilfen der Arbeiterkammer Tirol

Tirol-Zuschuss 2.0

Ein Heizkostenzuschuss für jene, die es besonders schwer haben, und ein einkommens- und haushaltsgrößenabhängiger Wohnkostenzuschuss: Der Tirol-Zuschuss unterstützt Tiroler Haushalte bis in den Mittelstand – auch im Jahr 2024. Ab 1. März bis 30. September 2024 kann der Zuschuss des Landes wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden um rund zehn Prozent erhöht. „Viele Haushalte profitieren von Kollektivvertragsabschlüssen und den damit verbundenen höheren Löhnen und Gehältern. Das soll aber nicht dazu führen, dass diese aus dem Tirol-Zuschuss herausfallen. Deshalb erhöhen wir die Einkommensgrenzen. Dadurch profitieren noch mehr Personen", betont LH Anton Mattle. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Vorfeld der Heizsaison im Herbst 2024.

Wie hoch der Tirol-Zuschuss voraussichtlich sein wird, können sich Interessierte wieder vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Tirol-Zuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss zur Verfügung.

Nochmals einfachere Beantragung

Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.

Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.