Beihilfen
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge des Landes Tirol
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Hier finden Sie Informationen und das Antragsformular
Antragsformulare für die Lehrlingsförderungen sind im Gemeindeamt erhältlich, jene für die Schul- bzw. Heimbeihilfen des Bundes und der Landesgedächtnisstiftung erhalten die Schüler in den Schulen.
Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes Tirol
Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Ist für Lehrlinge eine unentgeltliche Beförderung zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte nicht möglich, kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, wenn der Arbeitsweg mindestens zwei km beträgt.
Schulfahrtbeihilfe
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen.
Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol
Das Land Tirol unterstützt mit der Schulkostenbeihilfe einkommensschwache Familien durch einen Beitrag für jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen.
Die Förderung kann von Obsorge-berechtigten Personen, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben beantragt werden. Abhängig von den Einkommensgrenzen beträgt die Förderung 150 oder 200 Euro pro Kind und Förderjahr. Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.
Anträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. Ihre Ansprechperson für Fragen, weitere Informationen sowie der Link zum Online-Formular finden Sie unter
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/
Bildungsbeihilfen der Arbeiterkammer Tirol
Die AK Tirol unterstützt ihre Mitglieder und vergibt Bildungsförderungen an Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für berufliche Aus- und Weiterbildung.