Kundmachungen und amtliche Mitteilungen

Kundmachung Rechnungsabschlüsse 2023:

Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen:

Weitere Mitteilungen der Gemeinde

Die nächste Gemeinderatssitzung

ist am Donnerstag, 21.03.2024 um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde.
Zur Tagesordnung

Termine für 2024:
Freitag, 19. April
Freitag, 24. Mai
Donnerstag, 27. Juni
Donnerstag, 25. Juli
Donnerstag, 29. August
Donnerstag, 26. September
Freitag, 25. Oktober
Donnerstag, 28. November
Freitag, 13. Dezember

Bauangelegenheiten

Bebauungspläne

In die Bebauungspläne kann während deren gesamter Geltungsdauer im Sinne des § 68 Abs. 4 TROG  im Gemeindeamt in den für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden allgemein Einsicht genommen werden.

Erlassung eines Bebauungsplanes

Flächenwidmungsplan

Seit 1. Okt. 2016 wird der Flächenwidmungsplan in digitaler Form veröffentlicht. Hier gelangen Sie zum elektronischen Flächenwidmungsplan

Raumordnung

Erläuterungsbericht   /   Umweltbericht   /   Verordnungstext

Die Virger Zeitung erscheint dreimal im Jahr

Hier finden Sie die letzten Ausgaben ...

Aktuelle Informationen über unser Gemeindegeschehen

gibt es auch über unsere neue Virgen App – GEM2GO:

Neuigkeiten, Veranstaltungskalender, Gemeindezeitungen, Müllkalender und vieles mehr sind so mit einem Fingerwisch auf dem Smartphone oder Tablet verfügbar. Auch bei Ereignissen, z.B. ausgelöst durch höhere Gewalten, wie Straßensperren aufgrund von Starkschneefällen oder Vermurungen bzw. auch bei vorhergesehenen Verkehrsbehinderungen durch Baustellen etc. ist die App ein wichtiges Informationsmedium.

Die kostenlose App gibt es für iPhone, iPad und Android und kann im „Google Playstore“ oder „App Store“ heruntergeladen werden.

Bei Fragen stehen euch die MitarbeiterInnen im Gemeindeamt jederzeit gerne zur Verfügung!

EU-Wahl

Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol

Das Land Tirol unterstützt mit der Schulkostenbeihilfe einkommensschwache Familien durch einen Beitrag für jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen.

Die Förderung kann von Obsorge-berechtigten Personen, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben beantragt werden. Abhängig von den Einkommensgrenzen beträgt die Förderung 150 oder 200 Euro pro Kind und Förderjahr. Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.

Anträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. Ihre Ansprechperson für Fragen, weitere Informationen sowie der Link zum Online-Formular finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/

Schaufenster zu vermieten

In der Landesstraßenunterführung im Dorfzentrum wird ein Schaufenster vermietet. Interessenten melden sich bitte im Gemeindeamt.

Forsttagsatzungskommission für die Gemeinde