Die nächste Gemeinderatssitzung

ist am Freitag, 23.06.2023 um 20 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde.

Die weiteren Termine: 

Donnerstag, 27. Juli
Donnerstag, 24. August
Donnerstag, 21. September
Freitag, 20. Oktober
Donnerstag, 30. November
Freitag, 15. Dezember

Bauangelegenheiten

Bebauungspläne

In die Bebauungspläne kann während deren gesamter Geltungsdauer im Sinne des § 68 Abs. 4 TROG  im Gemeindeamt in den für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden allgemein Einsicht genommen werden.

Verordnung eines Bebauungsplanes

Flächenwidmungsplan

Seit 1. Okt. 2016 wird der Flächenwidmungsplan in digitaler Form veröffentlicht. Hier gelangen Sie zum elektronischen Flächenwidmungsplan

Änderung eines aktuellen Flächenwidmungsplanes:

Raumordnung

Erläuterungsbericht   /   Umweltbericht   /   Verordnungstext

Änderung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes:

Die Virger Zeitung erscheint dreimal im Jahr

Hier finden Sie die letzten Ausgaben ...

Aktuelle Informationen über unser Gemeindegeschehen

gibt es auch über unsere neue Virgen App – GEM2GO:

Neuigkeiten, Veranstaltungskalender, Gemeindezeitungen, Müllkalender und vieles mehr sind so mit einem Fingerwisch auf dem Smartphone oder Tablet verfügbar. Auch bei Ereignissen, z.B. ausgelöst durch höhere Gewalten, wie Straßensperren aufgrund von Starkschneefällen oder Vermurungen bzw. auch bei vorhergesehenen Verkehrsbehinderungen durch Baustellen etc. ist die App ein wichtiges Informationsmedium.

Die kostenlose App gibt es für iPhone, iPad und Android und kann im „Google Playstore“ oder „App Store“ heruntergeladen werden.

Bei Fragen stehen euch die MitarbeiterInnen im Gemeindeamt jederzeit gerne zur Verfügung!

Bezirkshauptmannschaft Lienz - Mitteilungen und Verordnungen

Veranstaltungen im Gemeindebereich - Verkehrsregelungen  →  Antrag (Vorlage)

Bezirksgericht: Amtstage / Sprechtage

Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol

Das Land Tirol unterstützt mit der Schulkostenbeihilfe einkommensschwache Familien durch einen Beitrag für jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen.

Die Förderung kann von Obsorge-berechtigten Personen, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben beantragt werden. Abhängig von den Einkommensgrenzen beträgt die Förderung 150 oder 200 Euro pro Kind und Förderjahr. Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.

Anträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. Ihre Ansprechperson für Fragen, weitere Informationen sowie der Link zum Online-Formular finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/

Elektronische Zustellung

Ab sofort ist die elektronische Zustellung von Gebührenbescheiden, Vorschreibungen und Rechnungen der Gemeinde Virgen in Form eines E-Mail möglich und die Verwaltungsabläufe können dadurch weiter optimiert werden.

Briefe, Vorschreibungen, Rechnungen u. ä. der Gemeinde Virgen kommen – wie z.B. von der Telefonrechnung gewohnt – per Mail und können zu Hause entweder ausgedruckt oder einfach am eigenen PC gespeichert werden.

Die elektronische Übermittlung von Schriftstücken hilft nicht nur Geld und Zeit zu sparen, sondern entlastet auch die Umwelt! Damit die elektronische Verwaltung möglichst effizient ist, bitten wir euch, dieses Angebot zu nutzen und der elektronischen Übermittlung von Schriftstücken zuzustimmen. Das notwendige Zustimmungsformular kann hier heruntergeladen oder im Gemeindeamt angefordert werden.

Auf diesem Zustimmungsformular ist die für den Steuerpflichtigen gültige E-Mail Adresse anzuführen und mit der Unterschrift das Einverständnis zur elektronischen Zustimmung zu geben. Das Formular kann abschließend per E-Mail oder auf dem Postweg der Gemeinde übermittelt oder direkt beim Gemeindeamt abgegeben werden. Die Zustellung von Gebührenbescheiden erfolgt dann auf elektronischem Weg. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung eurerseits! All jene, die uns keine E-Mail-Adresse bekanntgeben, bekommen die Schriftstücke der Gemeinde selbstverständlich weiterhin wie gewohnt in Papierform.

Einzugsermächtigung für Gemeindeabgaben

Die Gemeinde Virgen möchte auf die Möglichkeit einer bequemen und vereinfachten Zahlungsabwicklung der Gemeindeabgaben aufmerksam machen. Nützen Sie die Vorteile einer Einzugsermächtigung bei Ihrem Geldinstitut und beauftragen Sie uns, zum Zahlungstermin Ihre Gemeindeabgaben von Ihrem Konto abzubuchen!

Vorteile: Automatisch, einfach und praktisch !!!

·         Zahlung erfolgt genau am Fälligkeitstag – Ausnützung der vollen Zahlungsfrist
·         Zahlung kann nicht vergessen werden – daher keine Mahngebühren möglich
·         bequem – keine Überweisung zu tätigen
·         Zeitersparnis – der Weg zur Bank entfällt

Das notwenige Zustimmungsformular kann hier heruntergeladen oder im Gemeindeamt bei Finanzverwalter Frank Mattersberger (04874/5202-15 oder mattersberger@virgen.at) angefordert werden.

Die Einzugsermächtigung kann natürlich auch jederzeit widerrufen werden.

Schaufenster zu vermieten

In der Landesstraßenunterführung im Dorfzentrum wird ein Schaufenster vermietet. Interessenten melden sich bitte im Gemeindeamt.

Forsttagsatzungskommission für die Gemeinde

Umlaufbeschlüsse 2022