Formulare für Bauherren

  • Bauanzeige (word)
  • Baueingabe - Osttiroler Formular

    Osttirolweit wird ein einheitliches Baueingabeformular verwendet, das Sie hier als Excel-Datei herunterladen können und für Bauherren, Planer und Gemeinden eine Hilfe sein soll. Es unterteilt sich in die Bereiche "Baueingabe" (1- fach vorzulegen), "Baubeschreibung" (2- fach vorzulegen), Beiblatt "AGWR II" (1- fach; für alle Geschoße und Gebäudeteile die vom Bauvorhaben betroffen sind).
  •  Alternativenprüfung (pdf)

  • Infos zur Alternativenprüfung

  • Abbruch-Anzeige 2024 (word)

Bestätigungen entsprechend Baufortschritt

  • Grundriss - Bestätigung 

Die Außenmaße des künftigen Gebäudes müssen von einem Baumeister, Architekten oder Planungsbüro angezeichnet und bestätigt werden. Hier können Sie das Formular herunterladen:

Bestätigung Schnurgerüst / Bodenplatte - 2023 (pdf)


  • Bauhöhe - Bestätigung


Bei Gebäuden ist die Bauhöhe von einem Baumeister, Ingenieurbüro etc. zu bestätigen. Hier können Sie das Formular herunterladen:

Bestätigung der Bauhöhe 2023 (pdf)


  • Bauvollendung - Meldung


Die Fertigstellung anzeigepflichtiger und bewilligungspflichtiger baulicher Anlagen ist der Gemeinde Virgen zu melden. Hier können Sie die dafür notwendigen Formulare herunterladen:

Meldung Bauvollendung 2025 (word)

Anzeige Bauvollendung 2025 (word)

Bauvollendungsanzeige für bewilligungsfreie Photovoltaikanlagen 2025 (pdf)

Beseitigungs- Wiederherstellungsanzeige 2024


Bauverantwortlicher - Bestellung

In bestimmten Fällen wird von der Baubehörde die Namhaftmachung eines Bauverantwortlichen aufgetragen. Hier können Sie das Formular herunterladen:

Bestellung eines Bauverantwortlichen 2022-05 (pdf)


Umwidmung - Antrag 2025-02

Garantieerklärung 2025-02: Bebauungsplan(änderung), Flächenwidmungsplan(änderung)

Erlassung eines Bebauungsplanes - Antrag 2025-02


Netzanschluss im Verteilernetz der TINETZ - Information


Ansuchen um Gestattung und Zustimmung zum Sondergebrauch

Anträge gemäß STVO

Kurze Hinweise zum Formular

  • Firmen haben beim Einbringer die Auswahl „Selbstständige – freiberuflich Tätige – Einzelunternehmen“ sowie „keine Vertretung“ zu treffen. Eine Vertretung wäre beispielsweise bei einem Sachwalter relevant.
  • Der Beginn der Arbeiten kann grundsätzlich erst frühestens 14 Tage nach Antragstellung angegeben werden. Diese Prüfung kann umgangen werden, wenn das Feld „Wurde das Bauvorhaben vorab mit der XYZ besprochen?“ mit „Ja“ bestätigt wird. Hinweis: Das Online-Formular ist ausschließlich elektronisch zu verwenden. Eine Druckversion ist nicht verfügbar.